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Insolvenzantrag der Wehr 105 GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 99 IN 159/25 – Amtsgericht Bonn

Im Insolvenzeröffnungsverfahren 99 IN 159/25 hat das Amtsgericht Bonn den Antrag der Wehr 105 GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen. Der entsprechende Beschluss erging am 17. Februar 2026.

Die Wehr 105 GmbH & Co. KG mit Sitz in der Josef Dietzgen Straße 3 in 53773 Hennef ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 6599 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die DSJ Wohnbau GmbH, ebenfalls mit Sitz in Hennef und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13834. Deren Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Jansen.

Der Insolvenzantrag war am 31. Juli 2025 beim Gericht eingegangen und datierte vom 29. Juli 2025. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall sieht die Insolvenzordnung die Abweisung des Antrags mangels Masse vor.

Mit dieser Entscheidung kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass eine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht stattfinden kann, da keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.

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