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Insolvenzantrag des Forum inklusive Hochschule e.V. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 96 IN 125/25 – Amtsgericht Bonn

Im Insolvenzeröffnungsverfahren 96 IN 125/25 hat das Amtsgericht Bonn den Antrag des Forum inklusive Hochschule e.V. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen. Der entsprechende Beschluss wurde am 17. Februar 2026 gefasst.

Der Verein mit Sitz in der Reuterstraße 161 in 53113 Bonn wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand, bestehend aus Herrn Uwe Wolf aus Dortmund sowie Frau Angela Fleck-Gerlach aus Zwickau. Der Insolvenzantrag war am 15. Juli 2025 beim zuständigen Gericht eingegangen und datierte vom 13. Juli 2025.

Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse stellte das Gericht fest, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass das Verfahren nicht eröffnet, sondern der Antrag mangels Masse zurückgewiesen wird.

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird und somit keine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung aus einer Insolvenzmasse erfolgen kann.

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