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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei p4e projekthof4elemente UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 650 IN 233/25 hat das Amtsgericht Potsdam am 5. Februar 2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der p4e projekthof4elemente UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ludwigsfelde angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 37924 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jörg Schuffenhauer vertreten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des schuldnerischen Vermögens verfügt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Regelung ist es, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erhalten. Darüber hinaus dürfen Drittschuldner Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser keine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung an die Gesellschaft erteilt. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin weitgehend untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till aus Berlin bestellt. Ihm obliegt die Überwachung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, die Sicherung vorhandener Vermögenswerte sowie die Einrichtung eines Sonderkontos zur Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse. Zudem ist er berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte einzuholen. Die Entscheidung schafft damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens und bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren.

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