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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei HSM New Energie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 18/26 hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 5. Februar 2026 zur Sicherung des Vermögens der HSM New Energie GmbH mit Sitz in Schwarzenbek die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 26843 HL eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Marita Schröder-Lamm vertreten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen erlassen, um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Seit der Anordnung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass sämtliche Zahlungseingänge sowie Forderungen des Unternehmens ausschließlich unter Kontrolle des Insolvenzverwalters abgewickelt werden dürfen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg. Er ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und diese auf ein eigens eingerichtetes Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzuzahlen. Seine Aufgabe besteht nun darin, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu analysieren, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und die Grundlage für die weitere Entscheidung des Gerichts über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

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