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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MAFO Systemtechnik AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 25/26 hat das Amtsgericht Traunstein am 6. Februar 2026 zur Sicherung der Vermögenswerte der MAFO Systemtechnik AG mit Sitz in Teisendorf die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 18045, wird durch den Vorstand Markus Grob vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung treten umfassende Sicherungsmaßnahmen in Kraft, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind seitdem ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen sowie sämtliche Maßnahmen, die die Vermögenslage des Unternehmens beeinflussen könnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken aus Weilheim bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die finanzielle Situation der Gesellschaft zu analysieren, bestehende Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für die weitere gerichtliche Entscheidung zu prüfen. Mit der Bestellung erhält er zugleich die Befugnis, notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage einzuleiten und den Geschäftsbetrieb unter insolvenzrechtlicher Aufsicht zu begleiten, während das Gericht die weiteren Schritte im Verfahren vorbereitet.

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