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Vorläufige Insolvenzverwaltung über D.A.C.H. Immobilien und Verwaltung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 22/26 hat das Amtsgericht Syke am 6. Februar 2026 um 14:27 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der D.A.C.H. Immobilien und Verwaltung GmbH mit Sitz in Stuhr angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 204500 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Wellering vertreten.

Mit dem Beschluss reagierte das Gericht auf den Insolvenzantrag, indem es Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens verfügte. Seit der Anordnung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Regelung ist es, wirtschaftliche Veränderungen unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen und die vorhandenen Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Situation des Unternehmens zu prüfen, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für die weitere gerichtliche Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewerten. Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, ihre Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten, wodurch eine geordnete Kontrolle sämtlicher Zahlungseingänge gewährleistet werden soll.

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