Unter dem Aktenzeichen 3605 IN 665/26 hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg ein Verfahren über den Insolvenzantrag der RAH-Erdbau Blankenfelde GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hauptstraße 19 in 13159 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161807, wird durch seinen Geschäftsführer Dieter Kluge vertreten und hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2026 um 10:00 Uhr ordnete das Gericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel dieser Entscheidung ist es, das vorhandene Vermögen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mathias Lehmann, Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin, bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, durch fortlaufende Überwachung die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten eines späteren Insolvenzverfahrens zu decken.
Gleichzeitig wurde angeordnet, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, untersagt oder bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig eingestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger auf Kosten der Gesamtheit bevorzugt werden.
Die RAH-Erdbau Blankenfelde GmbH darf zudem weder über ihre Bankkonten noch über offene Forderungen verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse zu eröffnen und zu führen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Auch die Drittschuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser wurde zudem beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihn hierbei umfassend zu unterstützen.
Der Beschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Diese kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Mit der Entscheidung vom 30. Januar 2026 hat das Gericht einen weitreichenden rechtlichen Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der RAH-Erdbau Blankenfelde GmbH unter gerichtlicher Kontrolle zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens vorzubereiten.