Unter dem Aktenzeichen 3606 IN 667/26 hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg ein Verfahren über den Insolvenzantrag der C Adalbert9 GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Geschäftsadresse Seestraße 85 bis 87 in 15755 Schwerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221947 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Valentin Dushe vertreten.
Mit Beschluss vom 02. Februar 2026 um 08:00 Uhr ordnete das Gericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel dieser Entscheidung ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin, bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern überwacht die Schuldnerin und sorgt für den Erhalt der Vermögenswerte. Zugleich hat er zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Gericht ordnete ferner an, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt oder bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig eingestellt werden. Zudem dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Schuldnerin wurde verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis ist insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind zur Auskunft verpflichtet.
Auch die Drittschuldner wurden angewiesen, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist zudem befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Mit der Entscheidung vom 02. Februar 2026 wurde ein weitreichender rechtlicher Schutzmechanismus geschaffen, der die Vermögenswerte der C Adalbert9 GmbH sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens vorbereiten soll.