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Gleichzeitige Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung bei drei Wetzlarer Gesellschaften der we-Gruppe

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter den Aktenzeichen 3 IN 20/26, 3 IN 18/26 und 3 IN 19/26 hat das Amtsgericht Wetzlar am 02. Februar 2026 nahezu zeitgleich weitreichende Sicherungsmaßnahmen in drei voneinander getrennten, jedoch personell eng verbundenen Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Betroffen sind die weVENTURES GmbH, die weGROUP GmbH sowie die weCREATE GmbH, die sämtlich ihren Geschäftssitz in der Siegmund Hiepe Straße 28 bis 32 in 35578 Wetzlar haben und von demselben Geschäftsführer geprägt werden.

Im Verfahren 3 IN 20/26 betrifft die gerichtliche Anordnung die weVENTURES GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Wetzlar unter HRB 8567 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Manuel Rupp. Am 02. Februar 2026 um 10:30 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Im Verfahren 3 IN 18/26 ist die weGROUP GmbH betroffen, eingetragen beim Amtsgericht Wetzlar unter HRB 7848. Auch hier wurde am selben Tag um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird ebenfalls durch Manuel Rupp vertreten, der seinen Wohnsitz in Braunfels hat.

Bereits um 10:00 Uhr desselben Tages traf das Insolvenzgericht im Verfahren 3 IN 19/26 eine gleichlautende Entscheidung über die weCREATE GmbH, eingetragen unter HRB 8846. Auch dieses Unternehmen wird durch Manuel Rupp geführt und hat seinen Sitz an derselben Wetzlarer Adresse wie die beiden anderen Gesellschaften.

In allen drei Verfahren ordnete das Amtsgericht Wetzlar an, dass Verfügungen der jeweiligen Antragsteller nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in sämtlichen Verfahren Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5 in 60528 Frankfurt am Main, bestellt. Ihm obliegt damit die umfassende Kontrolle über die Vermögensverhältnisse aller drei Gesellschaften.

Die nahezu zeitgleiche Anordnung der vorläufigen Verwaltung in drei rechtlich selbständigen, aber strukturell eng verflochtenen Unternehmen deutet auf eine konzernähnliche wirtschaftliche Verflechtung hin. Mit den gerichtlichen Maßnahmen wird verhindert, dass Vermögenswerte unkontrolliert verschoben oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.

Die vollständigen Beschlüsse einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelbelehrungen können bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar, Insolvenzgericht, eingesehen werden. Mit diesen Entscheidungen hat das Gericht einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Situation der betroffenen Gesellschaften geordnet zu prüfen und den weiteren Verlauf der Verfahren vorzubereiten.

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