Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Anlass sind schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 festgestellt wurden. Der entsprechende Bescheid ist seit dem 24. Dezember 2025 rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Aufsicht hatte das Kreditinstitut seine Aufsichtspflichten bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Infolge dieser strukturellen Schwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig an die zuständige Zentralstelle weitergeleitet.
Kreditinstitute zählen zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie sind verpflichtet, geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern. Bestehen Anhaltspunkte für entsprechende Risiken, müssen Institute unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) erstatten.
Die BaFin betont in diesem Zusammenhang, dass eigene Ermittlungen oder Abklärungen durch das Institut einen Verdachtsfall nicht verzögern dürfen. Nur eine schnelle Meldung ermöglicht es der FIU, gegebenenfalls umgehend weitere Schritte einzuleiten, etwa die Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden. Zudem sind Banken verpflichtet, für ausreichende personelle Ressourcen in der Geldwäscheprävention zu sorgen und den Geldwäschebeauftragten mit den notwendigen Zugriffsrechten auf relevante Informationen auszustatten.
Gegen diese zentralen Pflichten hatte die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG nach Auffassung der BaFin verstoßen. Mit dem Bußgeld unterstreicht die Finanzaufsicht die hohe Bedeutung funktionierender und belastbarer Prozesse zur Geldwäscheprävention. Der Fall zeigt, dass Defizite in diesem sensiblen Bereich nicht als formale Mängel gewertet werden, sondern als ernsthafte Risiken für die Integrität des Finanzsystems, die konsequent sanktioniert werden.