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Unerlaubte Trading-Angebote im Netz: BaFin warnt vor Aureus Trade

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Angeboten der Plattform Aureus Trade ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber auf der Website aureus-trade.com ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Damit agiert Aureus Trade nach Einschätzung der BaFin außerhalb des gesetzlich geregelten Finanzmarkts. Anbieter, die ohne behördliche Genehmigung tätig sind, unterliegen keiner laufenden Aufsicht und erfüllen regelmäßig nicht die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Anlegerschutz. Für Nutzerinnen und Nutzer besteht dadurch ein erhebliches Risiko, insbesondere im Hinblick auf den Schutz eingesetzter Gelder.

Gerade im Bereich des Online-Tradings und der Kryptoanlagen treten unseriöse Plattformen häufig mit professionell gestalteten Internetauftritten, vermeintlichen Erfolgsgeschichten und attraktiven Renditeversprechen auf. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um ein nicht zugelassenes Angebot handelt.

Die BaFin stellt klar: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin. Unternehmen, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig. Ob ein Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern, bei Online-Investments besonders wachsam zu sein und Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor Geld überwiesen oder persönliche Daten preisgegeben werden.

Weitere aktuelle Warnmeldungen und praktische Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug stellt die Finanzaufsicht in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ zur Verfügung. Die zentrale Empfehlung bleibt: Fehlende Regulierung ist ein ernstes Warnsignal – attraktive Versprechen ersetzen keine behördliche Zulassung.

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