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Krypto- und Tradingbetrug im Messenger: BaFin warnt vor „Leading Asset Management“ und der App LAM INT

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Anlageangeboten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen unter dem Namen Leading Asset Management verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsicht treten die Betreiber als angeblich in Denver (USA) ansässiges Unternehmen auf und bieten Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

In den Messenger-Gruppen werden Anlegerinnen und Anleger gezielt angesprochen und mit vermeintlich ausgefeilten Handelsstrategien geködert. Als zentrale Figur tritt ein Marico J. Michael auf, der angebliche Trading-Konzepte verbreitet. Unterstützt wird er von Emily Rose Carter, die über WhatsApp unmittelbar mit potenziellen Kundinnen und Kunden kommuniziert. Beworben wird unter anderem der sogenannte „QuantAllianz Profit Plan“, der mit professioneller Sprache und hohen Gewinnversprechen Vertrauen erzeugen soll.

Nach Einschätzung der BaFin weist der Fall mehrere typische Merkmale von Anlagebetrug auf. Besonders schwer wiegt, dass es im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung zu einem Identitätsdiebstahl zulasten eines deutschen Finanzinfluencers gekommen ist. Dessen Name oder Reputation wurde offenbar missbräuchlich eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit der Angebote zu erhöhen.

Zusätzliche Verwirrung stiften Angaben auf der Website lam-int.com. Dort veröffentlicht die Leading Asset Management einen Warnhinweis und behauptet, sie sei von der BaFin auf den zugrunde liegenden Sachverhalt aufmerksam gemacht worden. Diese Darstellung ist nach Klarstellung der Finanzaufsicht unwahr. Die BaFin distanziert sich ausdrücklich von dieser Behauptung.

Die Aufsicht stellt klar: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne diese Genehmigung handeln rechtswidrig und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Für Anlegerinnen und Anleger besteht in solchen Fällen ein erhebliches Risiko bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Die BaFin weist erneut darauf hin, dass Anlagebetrug zunehmend über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram erfolgt. Persönliche Ansprache, scheinbar exklusive Gruppen und schnelle Handelsempfehlungen sind dabei zentrale Elemente der Masche.

Weitere aktuelle Warnmeldungen und praktische Hinweise zum Schutz vor Betrug stellt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereit. Ergänzend informiert der BaFin-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“ über typische Vorgehensweisen unseriöser Anbieter. Die zentrale Empfehlung der Aufsicht bleibt eindeutig: Unerlaubte Angebote im Messenger sind kein Investment – sondern ein Warnsignal.

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