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Angeblicher Sitz in Wien ohne Konzession: FMA warnt eindringlich vor Veltris Capital
Warnungen der IOSCO

Angeblicher Sitz in Wien ohne Konzession: FMA warnt eindringlich vor Veltris Capital

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 20. Januar 2026 eine offizielle Warnung vor Angeboten der Veltris Capital veröffentlicht. Die Behörde rät ausdrücklich davon ab, Geschäfte mit diesem Anbieter abzuschließen. Nach Angaben der FMA tritt Veltris Capital mit einem angeblichen Sitz in Wien auf, verfügt jedoch über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.

Konkret untersagt ist dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018). Dennoch bietet Veltris Capital entsprechende Dienstleistungen über die Website veltriscapital.com sowie über die Kontaktadresse support@veltriscapital.com an. Eine aufsichtsrechtliche Genehmigung liegt hierfür nicht vor.

Die FMA macht deutlich, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Wertpapiergeschäft handelt. Anbieter ohne Konzession unterliegen keiner laufenden Aufsicht, erfüllen keine gesetzlichen Mindestanforderungen und bieten Kundinnen und Kunden weder rechtliche noch organisatorische Sicherheiten. Für Anlegerinnen und Anleger besteht damit ein erhebliches Risiko, insbesondere im Hinblick auf den Schutz eingesetzter Gelder und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

Die Warnung basiert auf § 92 Absatz 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, der der FMA die Veröffentlichung solcher Bekanntmachungen ermöglicht. Ziel ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig vor potenziell schädlichen Finanzangeboten zu schützen und Transparenz am Kapitalmarkt zu gewährleisten.

Die FMA erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich ausschließlich mit einer Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der FMA überprüfen.

Der Fall Veltris Capital reiht sich in eine zunehmende Zahl von Angeboten ein, bei denen mit einem vermeintlichen österreichischen Standort Seriosität suggeriert wird. Die klare Empfehlung der Finanzmarktaufsicht lautet daher: Keine Geschäfte mit nicht konzessionierten Anbietern eingehen und Angaben zu Sitz und Zulassung stets eigenständig überprüfen.

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten der Veltris Capital

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Veltris Capital

Web: https://veltriscapital.com
E-Mail: support@veltriscapital.com

mit angeblichem Sitz in: Wien, Österreich

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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