Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 3618 IN 11704/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 9. Januar 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Pink Frog Games GmbH angeordnet. Das in Berlin ansässige Unternehmen mit Sitz in der Besselstraße wird von den Geschäftsführern Philipp Lanik und Tanja Turunen geleitet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 225215 B eingetragen. Die Gesellschaft ist im kreativen und zugleich wettbewerbsintensiven Games Bereich tätig, der in den vergangenen Jahren starken wirtschaftlichen Schwankungen unterlag.
Zur Vermeidung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht am Vormittag die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gleichzeitig wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig gestoppt, um eine geordnete und transparente Prüfung der wirtschaftlichen Situation sicherzustellen und eine Benachteiligung einzelner Gläubiger zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer mit Kanzleisitz am Hausvogteiplatz in Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Pink Frog Games GmbH zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Er ist dabei nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft eingesetzt, übernimmt jedoch eine zentrale Kontrollfunktion. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob ein Insolvenzgrund im rechtlichen Sinne vorliegt.
Mit dem gerichtlichen Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ihm wurde die Befugnis übertragen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus ist er berechtigt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen, um die Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu verwalten. Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm umfassend Auskunft über bestehende Konten und Vermögenswerte zu erteilen.
Auch die Drittschuldner der Pink Frog Games GmbH sind von den Maßnahmen betroffen. Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst geleistet werden, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Zudem ist dieser befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig aufzuklären.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die Pink Frog Games GmbH eine entscheidende Phase. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt. Bis dahin stehen die Sicherung der Vermögenswerte und die sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Perspektiven im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens.