Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 405/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 8. Januar 2026 einschneidende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der STARTSOLING UG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz am Holsteinischen Kamp in Hamburg ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 187882 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Ali Soliman Mohamed Ahmed vertreten. Die Gesellschaft ist in mehreren arbeitsintensiven Branchen tätig, darunter die Glasfaserkabelmontage, der Rohrleitungsbau, der Garten- und Landschaftsbau, die Gebäudereinigung sowie Bauhilfsarbeiten im Tiefbau.
Zur Stabilisierung der angespannten wirtschaftlichen Lage und zur Vermeidung weiterer nachteiliger Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht am frühen Nachmittag die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben und eine geordnete Prüfung der finanziellen Verhältnisse möglich ist. Zugleich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um einen unkontrollierten Abfluss von Vermögenswerten zu verhindern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Hamburger Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, die ihren Kanzleisitz am Valentinskamp hat. Sie übernimmt ab sofort die zentrale Aufgabe, das Vermögen der STARTSOLING UG zu sichern, zu überwachen und zu verwalten. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Damit liegt die wirtschaftliche Kontrolle faktisch nicht mehr bei der Geschäftsführung allein, sondern unterliegt der fortlaufenden Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der STARTSOLING UG untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind Forderungen und eingehende Gelder ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Diese ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und entgegenzunehmen, um einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen und die Insolvenzmasse zu sichern.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die STARTSOLING UG eine entscheidende Phase. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die wirtschaftliche Basis für eine Fortführung des Unternehmens gegeben ist oder ob es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt. Bis dahin stehen Transparenz, Sicherung der Vermögenswerte und der Schutz der Gläubigerinteressen im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens.