Deutschland hat erneut einen verurteilten syrischen Straftäter abgeschoben. Der 32-jährige Mann, der in Sachsen-Anhalt eine mehrjährige Haftstrafe wegen Gewalt- und Drogendelikten verbüßte, wurde am Dienstagnachmittag per Linienflug nach Syrien zurückgeführt. Die Abschiebung erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen vom Flughafen Frankfurt am Main aus.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber der Bild-Zeitung, dass es sich um einen mehrfach vorbestraften Täter handelt: „Der Mann war unter anderem wegen Körperverletzung und Drogenhandel rechtskräftig verurteilt.“ Seine Inhaftierung erfolgte in der Justizvollzugsanstalt Burg. Nach Abschluss seiner Haftzeit wurde die Abschiebung eingeleitet.
Dies ist die zweite Abschiebung eines Syrers seit dem politischen Machtwechsel in Syrien Ende 2024, als das Regime von Baschar al-Assad gestürzt wurde. Zuvor waren Abschiebungen in das Bürgerkriegsland aufgrund der Sicherheitslage jahrelang ausgesetzt gewesen. Der erste Fall hatte kurz vor Weihnachten für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lobte die Maßnahme als Teil einer konsequenten „Migrationswende“: „Wir schieben Straftäter ab – auch nach Syrien und Afghanistan. Wer hier schwere Straftaten begeht, verliert das Recht auf Aufenthalt. Das entspricht dem Sicherheitsinteresse unserer Bevölkerung.“ Auch Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang dankte dem Bund für die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dieser Maßnahme.
Im Bundestag hatte die CSU zu Jahresbeginn eine Verschärfung der Asyl- und Rückführungspolitik gefordert. Laut einem Positionspapier sollen syrische Geflüchtete mit nur vorübergehendem Schutzstatus rasch in ihre Heimat zurückkehren, sofern keine individuellen Gefährdungen bestehen. Für Personen, die nicht freiwillig ausreisen, seien zügige Rückführungen erforderlich.
Die neue Abschiebepraxis wird kontrovers diskutiert. Während Befürworter sie als überfällige Maßnahme zur Wahrung der inneren Sicherheit ansehen, warnen Kritiker vor menschenrechtlichen Risiken und der unklaren Lage in Syrien. Die Bundesregierung betont jedoch, dass jede Abschiebung im Einzelfall sorgfältig geprüft werde.