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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 3 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 55 IN 87/25 hat das Amtsgericht Hildesheim am 29.12.2025 eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 3 GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a in 31157 Sarstedt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 205962 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Werner Ströer vertreten, der seinen Wohnsitz in Hildesheim hat.

Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin hat das Insolvenzgericht am 29.12.2025 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt einen zentralen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft dar.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 3 GmbH sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt, der seine Kanzlei in der Hohenzollernstraße 53 in 30161 Hannover betreibt. Er ist mit der Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens betraut und übernimmt eine zentrale Rolle bei der weiteren Vorbereitung des Verfahrens.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Diese Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Vermeidung unzulässiger Zahlungen an die Schuldnerin.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hildesheim die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Wert-Investition Projekt 3 GmbH geschaffen und einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte im laufenden Verfahren unternommen.

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