Aktenzeichen: 526 IN 5/25
Am Nachmittag des 16. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Bremen in einem bedeutenden Schritt die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VICON Properties GmbH & Co. KG angeordnet. Die Anordnung erfolgte um 16:15 Uhr und stellt einen markanten Wendepunkt für das Bremer Immobilienunternehmen dar.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Marcusallee 16, 28359 Bremen, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die VICON Properties Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführung in den Händen von Olga Bekker liegt. Auch sie ist in Bremen wohnhaft und zeichnet als zentrale Figur der Gesellschaftsstruktur verantwortlich.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt, dessen Kanzlei in der Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, ansässig ist. Ihm obliegt nun die zentrale Aufgabe, das bestehende Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Voraussetzungen für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu klären.
Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte veräußert, verschoben oder anderweitig dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden können. Zugleich wurden sämtliche Schuldner der Gesellschaft nach § 23 Absatz 1 Satz 3 InsO dazu verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind damit untersagt und haben direkt an den Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Der Beschluss unterstreicht den Ernst der finanziellen Lage, in der sich die VICON Properties GmbH & Co. KG befindet. Der Immobiliensektor, in dem das Unternehmen aktiv ist, steht seit Monaten unter hohem wirtschaftlichen Druck – gestiegene Finanzierungskosten, eine schwächelnde Nachfrage und sinkende Bewertungen setzen vielen Projektgesellschaften zu. Auch VICON reiht sich nun offenbar in die Liste der Marktteilnehmer ein, die diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen sind.
Ob es zu einer Sanierung unter Insolvenzschutz oder zur Liquidation kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Prüfung der finanziellen Verhältnisse durchführen und dem Gericht ein Gutachten zur Eröffnung oder Abweisung des Hauptinsolvenzverfahrens vorlegen.
Mit dem aktuellen Schritt ist das Unternehmen formal noch nicht insolvent, jedoch unterliegt es ab sofort der Kontrolle durch den Insolvenzverwalter – ein deutliches Signal an Investoren, Vertragspartner und Gläubiger.