Aktenzeichen: 60 IN 65/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der traditionsreichen EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein GmbH & Co. KG mit Sitz in der Hansastraße 8–10 in Hasbergen hat das Amtsgericht Osnabrück am 17. Dezember 2025 einen wichtigen Beschluss gefasst. Bereits seit dem 8. Oktober 2025 befindet sich das Unternehmen in vorläufiger Eigenverwaltung. Mit der aktuellen gerichtlichen Entscheidung wurde diese nun erweitert: Die Antragstellerin ist nun gemäß § 270c Absatz 4 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt worden.
Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin – die EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein Geschäftsführungsgesellschaft mbH – durch die Geschäftsführer Georg Hein und Ulrich Rahmann vertreten wird. Der Familienbetrieb mit langer Tradition in der Fleischverarbeitung steht derzeit vor der Herausforderung, unter insolvenzrechtlichen Schutzmaßnahmen eine wirtschaftliche Sanierung zu ermöglichen.
Die gerichtliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten stellt in diesem Zusammenhang einen bedeutenden Schritt dar. Sie erlaubt es dem Unternehmen, im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung weiterhin betriebsnotwendige Verträge einzugehen und Leistungen zu beziehen, die unmittelbar der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und der Vorbereitung eines Insolvenzplans dienen. Solche Verpflichtungen gelten als besonders abgesichert, da sie vorrangig aus der späteren Insolvenzmasse zu bedienen sind.
Diese Maßnahme bietet dem Unternehmen wichtige operative Handlungsspielräume, um das Vertrauen von Geschäftspartnern und Gläubigern zu stärken. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung des Gerichts, dass die Sanierungsfähigkeit der EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein GmbH & Co. KG weiterhin als gegeben eingeschätzt wird.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück vor. Ob das Unternehmen unter dem Schutz der Eigenverwaltung zu einer tragfähigen Restrukturierung gelangt, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden. Die Voraussetzungen dafür sind nun jedenfalls geschaffen.