Aktenzeichen: 38 IN 57/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischermeister Georg Hein Niederschlesische Wurstmanufaktur-Görlitz GmbH & Co. KG, ansässig im Gewerbering 13, 02828 Görlitz, hat das Amtsgericht Osnabrück am 17. Dezember 2025 einen bedeutenden Beschluss gefasst. Die traditionsreiche Fleisch- und Wurstwarenmanufaktur, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin – die Fleischermeister Georg Hein Niederschlesische Wurstmanufaktur-Görlitz Verwaltungs GmbH – und deren Geschäftsführer Claus und Georg Hein, ist bereits seit dem 8. Oktober 2025 unter vorläufiger Eigenverwaltung.
Mit dem aktuellen Beschluss wurde die Geschäftsführung nun ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 270c Absatz 4 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) ermächtigt. Diese Erweiterung ihrer Befugnisse bedeutet, dass die Unternehmensleitung unter Aufsicht des Gerichts weiterhin operative Entscheidungen treffen darf, die unmittelbare Auswirkungen auf das insolvenzrechtliche Vermögen haben – beispielsweise durch den Abschluss neuer Verträge oder das Eingehen finanzieller Verpflichtungen im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens während des Verfahrens zu sichern und eine bestmögliche Fortführung oder Sanierung vorzubereiten. Zugleich stellt die gerichtliche Kontrolle sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Traditionsunternehmen aus Görlitz durch diese Maßnahmen den Weg aus der Krise zurück in einen tragfähigen Geschäftsbetrieb findet.