Dem Elektroautobauer Tesla steht in Kalifornien ein empfindlicher Rückschlag bevor. Ein Gericht im bevölkerungsreichsten und absatzstärksten US-Bundesstaat wirft dem Unternehmen vor, die Fähigkeiten seines Fahrassistenzsystems deutlich überzeichnet zu haben. Im Kern geht es um die Bezeichnung „Full Self-Driving“ (FSD) – ein Name, der nach Auffassung der Richter Erwartungen weckt, die das System nicht erfüllt. Die Folge könnte ein beispielloser Schritt sein: ein 30-tägiger Verkaufsstopp für Tesla-Fahrzeuge in Kalifornien.
Die kalifornische Verkehrsbehörde hat Tesla zwar zunächst eine Frist von 60 Tagen eingeräumt, um Änderungen an Vermarktung und Darstellung des Systems vorzunehmen. Sollten diese Anpassungen ausbleiben oder nicht ausreichen, droht dem Unternehmen jedoch die zeitweise Aussetzung der Händlerlizenz. Für Tesla wäre das besonders schmerzhaft: Allein in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres verkaufte der Konzern in Kalifornien rund 135.500 Fahrzeuge – trotz eines Absatzrückgangs von 15 Prozent bleibt der Bundesstaat einer der wichtigsten Märkte weltweit.
„Full Self-Driving“ – ein Name mit Risiko
Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, Tesla habe Kunden durch den Namen „Full Self-Driving“ suggeriert, die Fahrzeuge könnten weitgehend autonom fahren. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Assistenzsystem, bei dem der Fahrer jederzeit aufmerksam bleiben und die Kontrolle übernehmen muss. Genau diese Diskrepanz zwischen Name und Realität sehen die Richter als problematisch an. Zu viele Nutzer hätten sich in falscher Sicherheit gewiegt und dem System mehr zugetraut, als es leisten kann.
Auch die US-Unfallermittlungsbehörde NTSB hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Fahrer den „Autopilot“ und insbesondere FSD häufig übermäßig nutzen und Warnhinweise ignorieren. Tesla reagierte darauf bereits teilweise und spricht inzwischen von „FSD supervised“, also einem überwachten System. Wirklich autonomes Fahren verspricht der Konzern erst mit einer zukünftigen Version namens „FSD unsupervised“, die bislang jedoch nicht serienmäßig verfügbar ist.
Harte Konsequenzen möglich
Bemerkenswert ist, dass das Gericht sogar eine vorübergehende Aussetzung der Herstellerlizenz ins Spiel brachte. Diese Maßnahme liegt derzeit zwar auf Eis, zeigt aber, wie ernst die Vorwürfe genommen werden. In Kalifornien betreibt Tesla sein Stammwerk in Fremont – ein Verkaufsstopp hätte daher nicht nur symbolische, sondern auch wirtschaftliche Sprengkraft.
Während Tesla in Kalifornien unter Druck gerät, treibt der Konzern andernorts seine Vision vom autonomen Fahren weiter voran. In Austin, Texas, setzt das Unternehmen bereits erste Fahrzeuge als Robotaxis ein – bislang noch mit Aufpassern an Bord oder in Begleitfahrzeugen. Konkurrenzunternehmen wie Waymo sind hier allerdings deutlich weiter: Die Google-Schwester betreibt bereits tausende vollständig autonome Fahrzeuge in mehreren US-Städten und gilt als technologischer Marktführer.
Zwischen Vision und Wirklichkeit
Der Fall zeigt exemplarisch das Spannungsfeld, in dem Tesla agiert: ambitionierte Versprechen, schnelle technologische Fortschritte – und gleichzeitig strenge regulatorische Grenzen. Ob der Konzern seine Kommunikation rechtzeitig anpasst und einen Verkaufsstopp in Kalifornien abwenden kann, dürfte sich in den kommenden Wochen entscheiden. Klar ist schon jetzt: Die Debatte um autonomes Fahren wird nicht nur auf der Straße, sondern zunehmend auch vor Gericht geführt.