Aktenzeichen: 25 IN 263/25
Das Amtsgericht Siegen hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 um 11:42 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DINFRA Beteiligungs GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Eiserfelder Straße 316 in Siegen ist im Handelsregister unter HRB 14169 eingetragen und wird von Geschäftsführer Frank Schmidt vertreten, der in Homberg ansässig ist.
Die DINFRA Beteiligungs GmbH verfolgt als Unternehmenszweck den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und ist darüber hinaus in der Verwaltung eigenen Vermögens tätig – ein Geschäftsfeld, das besonders bei wirtschaftlichen Turbulenzen hohen Risiken ausgesetzt ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus Hagen bestellt. Dieser hat die Aufgabe übernommen, das Vermögen der Gesellschaft im Sinne der Gläubigergesamtheit zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Eine der zentralen Maßnahmen dabei ist, dass die DINFRA Beteiligungs GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen verfügen darf. Dieser Schritt ist ein typisches Element des vorläufigen Insolvenzverfahrens und dient dem Schutz noch vorhandener Vermögenswerte.
Gleichzeitig wurden auch die Drittschuldner, also etwaige Schuldner der Gesellschaft, per gerichtlicher Anordnung dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Außenstände der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Des Weiteren sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen – bis auf Weiteres untersagt beziehungsweise vorläufig eingestellt. Diese Maßnahme verschafft der DINFRA Beteiligungs GmbH eine gewisse Atempause, in der geklärt werden kann, ob und unter welchen Bedingungen ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens steht das Unternehmen nun unter strenger gerichtlicher Aufsicht. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten – er wird darüber entscheiden, ob eine Sanierung möglich erscheint oder ob die Gesellschaft endgültig abgewickelt werden muss. In jedem Fall markiert dieser Beschluss einen tiefgreifenden Einschnitt in die Unternehmensgeschichte der Beteiligungsgesellschaft aus Siegen.