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Eigenverwaltungsverfahren für Objektgesellschaft „Stollberghöfe“ Erfurt GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 171 IN 391/25

Ein bedeutender Schritt in einem komplexen wirtschaftlichen Restrukturierungsprozess ist erfolgt: Das Amtsgericht Erfurt hat am 8. Dezember 2025 um 11:22 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Objektgesellschaft „Stollberghöfe“ Erfurt GmbH & Co. KG angeordnet. Die Schuldnerin, ansässig in der Regierungsstraße 61/62 in 99084 Erfurt, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Stollberghöfe Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Andreas Oks ist.

Ziel der angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung gemäß § 270b Absatz 1 InsO ist es, der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich unter gerichtlicher Aufsicht eigenverantwortlich zu sanieren. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano aus Erfurt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen, die Geschäftsführung zu kontrollieren und die geplante Fortführung des Unternehmens zu überwachen.

Die getroffenen Maßnahmen sind umfassend: Vollstreckungen sowie einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen wurden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Forderungen oder Gegenstände, die zur Sicherheit abgetreten wurden, dürfen nicht verwertet werden. Diese dürfen zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs eingesetzt werden, was dem Unternehmen Luft zur operativen Stabilisierung verschaffen soll.

Zudem ist der Sachwalter befugt, den gesamten Zahlungsverkehr zu kontrollieren. Eingehende Gelder dürfen nur durch ihn entgegengenommen, Ausgaben ausschließlich durch ihn getätigt werden. Damit erhält er weitreichenden Einfluss auf die Liquiditätssteuerung der Gesellschaft.

Die Schuldnerin bleibt vorerst befugt, über ihr Vermögen zu verfügen, jedoch ausschließlich unter der Kontrolle und Zustimmung des Sachwalters. Verbindlichkeiten dürfen nur dann neu eingegangen werden, wenn der Sachwalter nicht widerspricht bzw. diese ausdrücklich genehmigt.

Einen zentralen Bestandteil der Eigenverwaltung bildet die Prüfung der von der Gesellschaft eingereichten Planungen. Der Sachwalter hat in seinem Bericht insbesondere zu bewerten, ob die wirtschaftliche Lage realistisch eingeschätzt wurde, ob die Planungen auf einer ordnungsgemäßen Buchführung beruhen und ob es etwaige Haftungsansprüche gegenüber der Geschäftsleitung gibt.

Ob das Verfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren mündet oder durch eine erfolgreiche Sanierung beendet wird, bleibt nun von der Bewertung dieser Vorbereitungen abhängig. Mit diesem Schritt zeigt sich jedoch, dass eine strukturelle Neuaufstellung der Objektgesellschaft „Stollberghöfe“ ernsthaft in Angriff genommen wurde.

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