Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 IN 170/25 hat das Amtsgericht Montabaur einen bedeutsamen Beschluss gefasst, der das Schicksal der PoliPart AG endgültig besiegelt. Die Gesellschaft mit Sitz in Siershahn, vertreten durch ihren Vorstand Seref Senn, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Doch am 15. Oktober 2025 stellte das Gericht fest, dass nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit wurde der Antrag gemäß § 26 Absatz 1 InsO mangels Masse abgewiesen.
Die Entscheidung beleuchtet die prekäre wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen Vorstand zuletzt unter einer Adresse im türkischen Izmir geführt wurde. Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit eines geordneten Insolvenzverfahrens, das den Gläubigern zumindest eine anteilige Befriedigung ihrer Forderungen ermöglicht hätte. Stattdessen bleibt die PoliPart AG in einer rechtlichen Grauzone zurück, ohne die Aussicht auf eine geregelte Abwicklung.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese ist beim Amtsgericht Montabaur einzureichen, entweder schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Am 9. Dezember 2025 wurde schließlich bekanntgegeben, dass der Beschluss rechtskräftig ist. Damit endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und ohne Aussicht auf eine geordnete Vermögensverwertung.
Das Amtsgericht Montabaur hat im Verfahren 14 IN 170/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PoliPart AG abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO, wonach das Verfahren mangels einer zur Deckung der Kosten ausreichenden Insolvenzmasse nicht eröffnet werden kann.
Zur Gesellschaft:
-
Name: PoliPart AG
-
Sitz: Auf der Schwarz 38, 56427 Siershahn
-
Handelsregister: AG Montabaur, HRB 28509
-
Vorstand: Herr Seref Senn
-
Letzte bekannte Adresse des Vorstands: Beyazevler Mah. 556 Sk. No: 30, Gaziemir, Izmir, Türkei
Bedeutung des Beschlusses:
-
Das Unternehmen ist faktisch insolvent, besitzt jedoch kein verwertbares Vermögen.
-
Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
-
Gläubiger haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend zu machen.
-
Eintragungen im Handelsregister könnten in Folge durch Amtslöschung bereinigt werden.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:
-
Frist: zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
-
Gericht: Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
-
Auch per elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich.
-
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und unterzeichnet sein.
Weiterer Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Laut Mitteilung vom 09.12.2025 ist der Beschluss rechtskräftig.
Fazit: Die PoliPart AG ist zahlungsunfähig, besitzt aber keine Mittel mehr für ein geordnetes Insolvenzverfahren. Für Gläubiger bedeutet dies den Verlust jeglicher Einwirkungsmöglichkeit über das Insolvenzrecht.