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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Projekt QI 17 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 67g IN 270/25

Am 5. Dezember 2025 um 15:24 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Projekt QI 17 GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Erdkampsweg 25, 22335 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 159965 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Lukasz Miroslaw Surulo vertreten.

Das Unternehmen ist im Bereich der Immobilienentwicklung tätig. Der Geschäftszweig umfasst unter anderem die Projektentwicklung, Bebauung, Planung, Sanierung und Veräußerung von Immobilien sowie die Bauträgertätigkeit gemäß § 34c Gewerbeordnung.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vorbereitung auf ein mögliches Insolvenzverfahren hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Verfügungen der Projekt QI 17 GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden oder sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert.

Darüber hinaus wurde sämtlichen Drittschuldnern untersagt, noch an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, der zugleich berechtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Gleichzeitig untersagte das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Mit diesen Maßnahmen ist der erste Schritt in einem geordneten Insolvenzverfahren vollzogen. Die kommenden Wochen werden durch die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters geprägt sein, der die finanzielle Situation der Gesellschaft prüfen und dem Gericht eine Empfehlung für das weitere Vorgehen geben wird. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder ein alternativer Weg – etwa ein Sanierungsplan – beschritten wird, bleibt vorerst offen.

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