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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Solarisiert GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 620 IN 2907/25

Am 8. Dezember 2025 um 12:01 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solarisiert GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 26, 47228 Duisburg, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 37229 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Hakan Isik, wohnhaft in der Gartenstraße 6, 47226 Duisburg.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der Anordnung ist die Verfügungsgewalt der Solarisiert GmbH erheblich eingeschränkt: Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter diesen Zustimmungsvorbehalt.

Den Drittschuldnern – also allen Personen oder Unternehmen, die gegenüber der Solarisiert GmbH zu Leistungen verpflichtet sind – wurde untersagt, Zahlungen weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der auch ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Mit diesen Maßnahmen ist der erste Schritt zur geordneten Abwicklung des Unternehmens vollzogen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, sich ein genaues Bild von der finanziellen Lage der Gesellschaft zu verschaffen. Ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet wird, entscheidet sich auf Grundlage seiner Prüfung in den kommenden Wochen.

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