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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Leasexpert GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 1501 IN 4410/25 | Amtsgericht München

Das Amtsgericht München hat am 5. Dezember 2025 um 14:30 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die
Leasexpert Gesellschaft für Leasfinanz und Flottenmanagement mbH
(Rüdesheimer Straße 21, 80686 München, HRB 264831, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Rudolf Joseph Fischer)
eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Dr. Dean Didovic, Rechtsanwalt
    Adresse: Frei-Otto-Straße 4, 80797 München
    Tel.: +49 (89) 413 241 86-0
    Fax: +49 (89) 413 241 86-9
  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
    Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Ziel der Maßnahme:

Die Anordnung soll nachteilige Veränderungen der Vermögenslage verhindern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Hinweis zur sofortigen Beschwerde:

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München (Pacellistraße 5, 80333 München) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung – maßgeblich ist das früheste Ereignis.

Die Leasexpert GmbH ist im Bereich Leasingfinanzierung und Flottenmanagement tätig. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens wird über die weitere Zukunft des Unternehmens entscheiden.

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