Az.: 419 IN 2299/25
Am 4. Dezember 2025 um 17:16 Uhr hat das Amtsgericht Chemnitz im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LODUR Energieanlagen GmbH, ansässig in Am Helmgarten 3, 09405 Zschopau, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Qemajl Kollari und ist unter der Handelsregisternummer HRB 37080 beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen.
Mit dieser Entscheidung reagiert das Gericht auf den Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, um eine geordnete Sicherung des Unternehmensvermögens zu gewährleisten und möglichen Gläubigerschäden bereits im Vorfeld entgegenzuwirken.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Milimonka von der Kanzlei UTECHT SCHWEPPE MILIMONKA REITMEYER mit Sitz in der Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie die wirtschaftliche Gesamtlage zu bewerten. Dabei obliegt ihm insbesondere die Prüfung, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen und ob die Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat.
Die Verfügungsgewalt der LODUR Energieanlagen GmbH über ihr Vermögen wurde erheblich eingeschränkt. Ab sofort dürfen rechtserhebliche Verfügungen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Das betrifft auch das Einziehen von Forderungen und die Verfügung über Bankguthaben. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung wird der Verwalter ermächtigt, für die Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten, auf dem alle liquiden Mittel gesammelt werden.
Ebenso wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, noch Zahlungen an die LODUR Energieanlagen GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, sofern dieser nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat darüber hinaus das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken, Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern einzuholen. Die Schuldnerin wiederum ist verpflichtet, vollständige Einsicht in ihre Bücher, Geschäftspapiere und sonstige relevante Unterlagen zu gewähren sowie alle zur Aufklärung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – mit Ausnahme solcher in unbewegliche Vermögensgegenstände und Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft – eingestellt. Neue Vollstreckungen sind bis auf Weiteres untersagt.
Ein zentrales Element der gerichtlichen Anordnung ist die Erstellung eines umfangreichen Gutachtens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieses Gutachten soll klären, ob die LODUR Energieanlagen GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht und ob das Unternehmen weitergeführt werden kann. Weiterhin hat das Gutachten Auskunft über die Vermögenslage, die Zahl der Gläubiger, die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten sowie den Wert der vorhandenen Vermögenswerte zu geben. Ergänzend sollen Stammdaten, Gläubigerverzeichnisse und Angaben zur früheren Geschäftstätigkeit sowie zu bestehenden Rückständen gegenüber Mitarbeitern und Institutionen erfasst werden.
Dem gerichtlich bestellten Sachverständigen sind für diese Prüfung uneingeschränkter Zugang zu allen Vermögensgegenständen sowie ungehinderte Einsicht in sämtliche geschäftliche Unterlagen zu gewähren.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt hin zu einer möglichen Sanierung oder geordneten Abwicklung der Gesellschaft erfolgt. Das Gutachten wird nun darüber entscheiden, wie das Verfahren weitergeführt wird und ob eine Insolvenz in regulärer Form eröffnet werden kann.