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Insolvenzantrag gegen Inmotion Cars GmbH gescheitert – Eintragung ins Schuldnerverzeichnis angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frankfurt am Main / Weida – Automobilbranche unter Druck

Die Inmotion Cars GmbH, registriert in Frankfurt am Main und geschäftsansässig im thüringischen Weida, konnte eine Insolvenz mangels Masse nicht eröffnen. Das Amtsgericht Frankfurt (Az. 810 IN 937/24 I) wies den Antrag am 18. November 2025 zurück. Antragsteller war das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main.

Die Ermittlungen der gerichtlich eingesetzten Sachverständigen, Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, bestätigten zwar, dass eine Insolvenzreife vorliegt – jedoch fehlt Vermögen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein vom Finanzamt geforderter Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.

Besonders gravierend:
Das Gericht ordnet eine Eintragung der Gesellschaft ins Schuldnerverzeichnis an. Das gilt als Warnsignal im Geschäftsverkehr: Kreditwürdigkeit und Vertrauensbasis erleiden damit einen massiven Schaden.

Die Kosten des Verfahrens hat die Gesellschaft zu tragen. Geschäftsführer ist weiterhin Drahomir Jelinek mit Sitz in Prag.

Hintergrund

Die Ablehnung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet:

  • Keine Insolvenzverwaltung
  • Keine Möglichkeit, Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen
  • Gläubiger müssen versuchen, Ansprüche individuell durchzusetzen – mit fraglicher Aussicht

Der Gegenstandswert wurde mit 500 Euro festgesetzt – ein weiteres Zeichen für einen weitgehend vermögenslosen Restbetrieb.

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