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SCREENWARE Verwaltungs-GmbH: Insolvenzantrag abgewiesen – keine Masse für Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Viersen/Mönchengladbach
Die SCREENWARE Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Viersen ist zahlungsunfähig, kann jedoch kein Insolvenzverfahren durchlaufen: Das Amtsgericht Mönchengladbach (Az. 45 IN 67/25) hat den Eigenantrag der Gesellschaft mangels Masse am 17. November 2025 abgewiesen.

Die GmbH, eingetragen im Handelsregister Mönchengladbach unter HRB 17351 und vertreten durch Geschäftsführer Thomas Müllers, hatte am 12. September 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines geordneten Insolvenzverfahrens zu decken.

Konsequenz:
Mit der Abweisung nach § 26 InsO entfällt die Möglichkeit für Gläubiger, Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden. Zudem droht der Gesellschaft die Aufnahme ins Schuldnerverzeichnis, was die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit weiter einschränkt.

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