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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Immobilienfirma mit Potsdamer Wurzeln

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. 660 IN 172/25

Die Greyhall 4. Immobilien GmbH, inzwischen firmierend als MIRES Milan Real Estate Solutions 3. GmbH und ansässig bei der Melior Domus Immobilien GmbH in der Friedrich-Ebert-Straße in Potsdam, steht unter dem wachsamen Blick des Insolvenzgerichts. Die Geschäftsführung, vertreten durch Thomas Kettner und Thomas Ehrich, hat eine kritische Phase erreicht: Das Amtsgericht Potsdam hat am 18. November 2025 entschieden, eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens anzuordnen.

Damit gilt für das Immobilienunternehmen ab sofort ein strenger finanzieller Schutzschirm. Verfügungen über Vermögenswerte dürfen nur noch vorgenommen werden, wenn der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Sebastian Laboga zustimmt. Er ist nicht etwa Vertreter der Gesellschaft, sondern Wächter über ihr verbleibendes Vermögen. Sein Auftrag ist klar formuliert: Sicherung und Erhalt des Unternehmensvermögens, solange über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden ist.

Das Gericht hat weiterhin festgelegt, dass die Schuldnerin keinerlei Zahlungen mehr selbst entgegennehmen darf. Alle eingehenden Gelder fließen direkt über den Verwalter, der auch befugt ist, Forderungen einzuziehen und ein spezielles Massekonto einzurichten. Gläubiger wiederum werden in die Schranken gewiesen. Ohne ausdrückliche Zustimmung Labogas dürfen sie keine Gegenstände an sich nehmen oder abgetretene Forderungen verwerten.

Auch für etwaige Vollstreckungsmaßnahmen wurde ein sofortiger Stopp verhängt, sofern keine Immobilien betroffen sind. Bereits laufende Maßnahmen ruhen vorerst, um eine Verschlechterung der Vermögenssituation zu verhindern.

Der Insolvenzverwalter erhält weitreichende Kontrollrechte. Er darf Geschäftsräume betreten, Bücher prüfen, Auskünfte einholen – auch bei Banken, Behörden oder Versicherern. Bei mangelnder Kooperation drohen den Vertretern der Gesellschaft sogar zwangsweise Vorführung oder Haft.

Mit diesen Maßnahmen stellt das Amtsgericht sicher, dass kein Vermögenswert unbemerkt verloren geht und die Voraussetzungen für ein mögliches Hauptverfahren bewahrt bleiben. Für die MIRES Milan Real Estate Solutions 3. GmbH bedeutet der Beschluss eine Phase des Stillstands, aber auch eine Chance auf Stabilisierung in wirtschaftlich schwieriger Lage.

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