Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren über die Hilden Heiligenstraße Projektgesellschaft mbH eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 18. November 2025 mangels Masse abgewiesen. Damit fehlen der im Handelsregister unter HRB 12806 eingetragenen Projektgesellschaft die finanziellen Mittel, um überhaupt ein reguläres Insolvenzverfahren durchführen zu können.
Die Gesellschaft, geleitet von Geschäftsführer Hermann Tecklenburg und ansässig in Straelen, war im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie im An- und Verkauf von Immobilien tätig. Sie fungierte zudem als Bauträger und Baubetreuer – ein Geschäftsfeld, das derzeit vielerorts erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt ist.
Zuvor waren bereits im September 2025 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Unternehmens angeordnet worden. Diese wurden jedoch nun – zeitgleich mit der Verfahrensentscheidung – aufgehoben. Damit entfällt auch die gerichtlich überwachte Kontrolle über das verbleibende Vermögen der Gesellschaft.
Mit dem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Kleve steht der Hilden Heiligenstraße Projektgesellschaft mbH nun kein Insolvenzverfahren offen, das eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung ermöglichen könnte. Wie sich die Situation für Gläubiger und Geschäftspartner weiterentwickelt, bleibt ungewiss.