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Synergy International Trading AG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 8 IN 17/25 hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 28.10.2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

Synergy International Trading AG
Reichertweg 20, 63069 Offenbach am Main
(HRB 51701, AG Offenbach am Main),
vertreten durch den Vorstand Nikolaos Avgenis (derzeit unbekannter Aufenthalt),

mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).

Bedeutung:

Die Abweisung bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten (Gericht, vorläufiger Insolvenzverwalter etc.) zu decken. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, das Unternehmen bleibt faktisch zahlungsunfähig und ist nicht mehr handlungsfähig. Weitere Maßnahmen (z. B. Löschung im Handelsregister) können folgen.

Rechtsmittel:

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Frist: 2 Wochen ab Zustellung oder Veröffentlichung
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16–18, 63065 Offenbach am Main
  • Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle; Unterschrift erforderlich
  • Beschwerdeberechtigt: Antragstellerin und Antragsgegnerin (also auch die AG selbst)
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