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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die VEENA UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3612 IN 3544/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 3. November 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der VEENA UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der John-Locke-Straße 31 in Berlin-Lichtenrade, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Arben Raka, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205301 eingetragen und im Bereich Trockenbau sowie Errichtung von Wärmeverbundsystemen tätig.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage und zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) mehrere Maßnahmen verfügt. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Pariser Straße 42 in Berlin, bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, dessen Bestand zu überwachen und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.

Verfügungen der VEENA UG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist befugt, ein Sonderkonto für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichten, Guthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zugleich wurden die kontoführenden Banken verpflichtet, der vorläufigen Verwalterin Auskünfte zu erteilen.

Darüber hinaus dürfen Schuldner der VEENA UG keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten. Sie sind angewiesen, sämtliche Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die Rechtsanwältin wurde zudem beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an diese Drittschuldner vorzunehmen und den ordnungsgemäßen Nachweis hierüber zu führen.

Zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse ist Frau Hoge-Peters berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die Geschäftsführung zur Herausgabe von Büchern und Papieren aufzufordern. Die VEENA UG ist verpflichtet, der Verwalterin umfassend Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen und alle Maßnahmen zu dulden, die der Sicherung der Masse dienen.

Mit dieser Entscheidung tritt das Verfahren in die vorläufige Phase ein, in der sich entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens vorliegen. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im elektronischen Informationssystem der Justiz und bleibt dort bis zur Aufhebung oder rechtskräftigen Einstellung gespeichert.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit seiner Anordnung die Grundlage geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der VEENA UG transparent zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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