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Insolvenzantrag der Leverkusen Neue Bahnstadt GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 502 IN 217/23

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Leverkusen Neue Bahnstadt GmbH & Co. KG eine entscheidende Wendung herbeigeführt. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2025 wurde der bereits im Dezember 2023 gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, eingetragen unter HRA 27442 beim Amtsgericht Düsseldorf, wird durch die Lavida Wohnen 7. Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die ihrerseits unter HRB 101077 im Handelsregister desselben Gerichts geführt wird. Beide Gesellschaften haben ihren Geschäftssitz an der Rochusstraße 47 in 40479 Düsseldorf und stehen im wirtschaftlichen Verbund mit der Lohr + Company GmbH, unter deren Anschrift auch die Leverkusen Neue Bahnstadt GmbH & Co. KG firmiert.

Bereits am 14. Dezember 2023 hatte das Insolvenzgericht zur Sicherung des Schuldnervermögens Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um mögliche Vermögensverschiebungen oder Gläubigerbenachteiligungen zu verhindern. Diese Maßnahmen, die typischerweise etwa die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Verfügungsbeschränkungen umfassen, wurden nun mit dem gleichen Beschluss vom 30. Oktober 2025 wieder aufgehoben.

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht das Gesetz keine Eröffnung des Verfahrens vor, da bereits die Verfahrenskosten nicht gesichert sind. Damit endet das Verfahren, ohne dass eine geordnete Abwicklung oder Gläubigerbefriedigung im Rahmen der Insolvenzordnung erfolgen kann.

Für die betroffenen Gläubiger ist dies in der Regel ein herber Rückschlag, da ihre Forderungen nur noch im Wege individueller Rechtsverfolgung – und meist ohne Aussicht auf Erfolg – geltend gemacht werden können. Zugleich gilt die Gesellschaft nach der Entscheidung des Gerichts in wirtschaftlicher Hinsicht als vollständig vermögenslos.

Mit diesem Beschluss ist das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Leverkusen Neue Bahnstadt GmbH & Co. KG endgültig beendet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat damit die bereits fast zwei Jahre andauernde Phase der vorläufigen Sicherung abgeschlossen und die rechtlichen Maßnahmen eingestellt.

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