Im Fall der KS Projekt GmbH mit Sitz in der Hauptstraße 336, 65760 Eschborn, vertreten durch Geschäftsführerin Christin Schimmel, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 365/25 K-82- am 28. Oktober 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Zuvor waren im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens am 07. Juli 2025 Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden, darunter Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung über das Vermögen der Schuldnerin. Diese Maßnahmen dienten dazu, eine mögliche Gefährdung der künftigen Insolvenzmasse zu verhindern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Mit der nun erfolgten Entscheidung des Insolvenzgerichts entfallen diese Maßnahmen vollständig. Die Abweisung des Verfahrensantrags erfolgte, da das verbleibende Vermögen der KS Projekt GmbH nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine grundlegende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Die Eintragung im Handelsregister unter HRB 125961 beim Amtsgericht Frankfurt am Main dürfte damit in absehbarer Zeit gelöscht werden, sofern keine anderweitigen Maßnahmen durch Gesellschafter oder Gläubiger erfolgen. Für die Gläubiger bedeutet dieser Schritt, dass eine formale Insolvenzabwicklung unter gerichtlicher Aufsicht nicht stattfinden kann und ihre Forderungen voraussichtlich uneinbringlich bleiben.
Diese Entwicklung markiert das faktische Ende der KS Projekt GmbH als wirtschaftlich handlungsfähiges Unternehmen.