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Westdeutsche REAL GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 220/25 hat das Amtsgericht Duisburg am 30. Oktober 2025 einen Insolvenzantrag gegen die Westdeutsche REAL GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bismarckstraße 90, 45888 Gelsenkirchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 28742 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer, Herrn Mario Siegfried Schulz, vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am 27. Januar 2025 von einer Gläubigerin gestellt worden, die bereits im Oktober 2024 entsprechende Schritte eingeleitet hatte. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein rechtlich zwingender Grund für die Abweisung eines solchen Verfahrens „mangels Masse“.

Mit dieser Entscheidung ist die Westdeutsche REAL GmbH formal nicht saniert, sondern gilt weiterhin als überschuldet und zahlungsunfähig. Für Gläubiger bedeutet die Abweisung eine besonders bittere Nachricht: Sie haben keine Aussicht auf eine geordnete Befriedigung ihrer Forderungen über das Insolvenzrecht. Ohne verwertbare Masse wird ein geregelter Gläubigerzugriff ausgeschlossen.

Zudem ist bei einer insolvenzrechtlichen Abweisung mangels Masse auch die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wahrscheinlich, sofern keine weiteren Schritte – etwa aus Gläubigerhand – eingeleitet werden. Für den betroffenen Immobilienverwalter dürfte diese Entscheidung de facto das Ende der unternehmerischen Tätigkeit bedeuten.

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