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Insolvenzantrag der Schlechtweg Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 164 IN 77/25 hat das Amtsgericht Essen am 31. Oktober 2025 den Insolvenzantrag der Schlechtweg Verwaltungs-GmbH abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz am Stegemannsweg 95 in 45897 Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 10037, hatte am 12. August 2025 selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Ralf Olejniczak, wohnhaft in Oelde. Das Unternehmen war im Bereich der Reparatur von Unterhaltungs- und Haushaltsgeräten sowie im Antennenbau und dem Handel mit Zubehör tätig.

Die Entscheidung des Insolvenzgerichts fiel deutlich aus: Das Verfahren wurde mangels Masse nicht eröffnet. Das bedeutet, dass nach Prüfung durch das Gericht nicht genügend frei verfügbares Vermögen vorhanden ist, um selbst die Kosten eines geordneten Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht das Gesetz eine sofortige Abweisung des Antrags vor, da eine Verfahrensführung wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint.

Mit der Abweisung ist das Unternehmen rechtlich nicht saniert, sondern faktisch zahlungsunfähig und perspektivisch von der Löschung aus dem Handelsregister bedroht. Die Gläubiger der Schlechtweg Verwaltungs-GmbH bleiben in aller Regel auf ihren Forderungen sitzen, sofern keine anderen rechtlichen Wege – etwa über persönliche Haftung – in Betracht gezogen werden können.

Die Entscheidung markiert das vorläufige Ende eines Unternehmens, das in einem klassischen handwerklich-technischen Bereich tätig war und offenbar in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser geraten ist, ohne die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung.

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