Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag gegen den Verein „Mensch für Mensch e.V.“ mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36m IN 3660/23

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Oktober 2025 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins „Mensch für Mensch e.V.“ mangels Masse abgewiesen.

Der Schuldnerverein mit Sitz Juliusstraße 31, 12051 Berlin, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 38873 eingetragen und wird durch die Vorstände Ivanka Aleksandrova, Filiz Kaya und Dimana Manolova vertreten.

Das Gericht stellte fest, dass der Verein über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wurde das Verfahren nach § 26 Insolvenzordnung (InsO) nicht eröffnet.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet faktisch, dass der Verein nicht mehr zahlungsfähig ist. In der Regel folgt auf einen solchen Beschluss die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister, sofern keine neuen Vermögenswerte bekannt werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Mulsum GmbH & Co. KG: Stabiler Betrieb mit hoher Verschuldung – solide Performance, aber langfristige Kapitalbindung und konzernabhängige Struktur

Next Post

Teurer Tod – Bestattungen werden zum Luxusgut: Immer mehr Menschen können sich das Sterben nicht mehr leisten