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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Husic Systemtechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 452/25

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 27. Oktober 2025 um 15:40 Uhr im Verfahren über das Vermögen der

Husic Systemtechnik GmbH,
Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden,
(Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 34047),
vertreten durch die Geschäftsführer Admir Husic und Elmir Husic,

die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier,
fluck | von römer | rechtsanwälte,
Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611 / 732 99 60,
E-Mail: info@fluck-vonroemer.de,
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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