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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 507 IN 221/25

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27. Oktober 2025 um 13:03 Uhr im Verfahren über das Vermögen der

Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH,
Oberste Kamp 7, 42549 Velbert,
(Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, HRB 30295),
vertreten durch Geschäftsführer Reimund Mallepree,

die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Sandra Krämer,
Blumenstraße 37, 42549 Velbert, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Drittschuldnern wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen; sie haben Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Wuppertal – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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