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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ACRON GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 229/25

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 28. Oktober 2025 um 11:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

ACRON GmbH,
Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf,
(Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 13432),
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Kai Bender und Claudia Schön,

folgenden Beschluss gefasst (§§ 21, 22 InsO):

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt.
  • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2025

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