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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TKT Troisdorfer Kanalsanierungstechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 96 IN 194/25

Das Amtsgericht Bonn hat am 28. Oktober 2025 um 09:39 Uhr im Verfahren über das Vermögen der
TKT Troisdorfer Kanalsanierungstechnik GmbH,
Mottmannstraße 4a, 53842 Troisdorf,
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter der Nummer HRB 17472 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Björn Rainer Wilhelmina Teschers (Selfkant) und Heinz Röhrig (Troisdorf) vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Nada Nasser,
Godesberger Allee 125, 53175 Bonn, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Drittschuldnern wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt und bereits begonnene Verfahren vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2025

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