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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SITOLUX GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 424/25

Das Amtsgericht Tübingen hat am 27. Oktober 2025 um 16:20 Uhr im Verfahren über das Vermögen der

SITOLUX GmbH,
Siebenlindenstraße 69/1, 72108 Rottenburg,
(Amtsgericht Stuttgart, HRB 759945),
vertreten durch Geschäftsführerin Dwi Restiami Fuchs,

die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen,
Telefon 07071 / 5630707,
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zudem wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Drittschuldnern wurde verboten, an die Schuldnerin zu leisten; Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden untersagt und laufende Maßnahmen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftliche Lage sowie Fortführungsaussichten des Unternehmens zu prüfen.

Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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