Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten der SK Black Rock Financial GmbH, die nach eigenen Angaben ihren Sitz in Monheim hat. Das angebliche Unternehmen nimmt derzeit unaufgefordert Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern auf, um ihnen den Kauf vorbörslicher Aktien der bekannten Firmen OpenAI und Klarna AB anzubieten – ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis.
Verdacht auf weitere unerlaubte Geschäfte
Nach Angaben der BaFin rechtfertigen die bisherigen Erkenntnisse sowie die Inhalte der mittlerweile nicht mehr erreichbaren Website sk-blackrock-financial(.)com den Verdacht, dass die SK Black Rock Financial GmbH weitere unerlaubte Finanzdienstleistungen anbietet. Das Vorgehen reiht sich in eine Serie von Betrugsversuchen ein, bei denen fiktive Beteiligungen an prominenten Unternehmen verkauft werden, die nach Zahlung jedoch nie geliefert werden. Anschließend sind die Anbieter nicht mehr erreichbar.
BaFin: Keine Erlaubnis, kein Prospekt, keine Lieferung
Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Gesellschaften zum Kauf anbieten, benötigen dafür eine offizielle Erlaubnis der BaFin – auch wenn es sich um vorbörsliche Aktien handelt.
Eine entsprechende Erlaubnis liegt der SK Black Rock Financial GmbH nicht vor. Zudem existiert kein gebilligter Wertpapierprospekt für die angeblich angebotenen Aktien von OpenAI oder Klarna.
Die BaFin weist darauf hin, dass seriöse Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden können. Ebenso lässt sich in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ nachvollziehen, ob ein gültiger Wertpapierprospekt vorliegt – eine Voraussetzung für jedes öffentliche Angebot von Aktien in Deutschland.
Anlegerinnen und Anleger sollten wachsam sein
Die Finanzaufsicht warnt ausdrücklich vor ungefragten Anlageangeboten, insbesondere wenn mit „exklusiven vorbörslichen Beteiligungen“ an Tech-Unternehmen geworben wird. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass solche Offerten Teil komplexer Betrugssysteme sind. Die Opfer verlieren dabei häufig hohe Geldsummen, ohne je Eigentum an Aktien zu erwerben.
Die BaFin rät:
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Keine Zahlungen leisten, wenn die Seriosität eines Anbieters unklar ist.
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Keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien weitergeben.
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Anbieter immer über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.
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Verdächtige Angebote der BaFin und der Polizei melden.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Basis von
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
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§ 1 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG).
Diese Bestimmungen ermöglichen der Aufsicht, Anleger öffentlich zu informieren, wenn unerlaubte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Fazit
Die BaFin macht deutlich: Die SK Black Rock Financial GmbH ist nicht berechtigt, Wertpapiergeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Anleger sollten sich nicht auf vermeintlich exklusive Vorab-Angebote einlassen – auch wenn bekannte Firmennamen wie OpenAI oder Klarna ins Spiel gebracht werden.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen und Beweismittel sichern, um mögliche Rückforderungen einzuleiten.