Aktenzeichen: 3609 IN 5398/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 20. Oktober 2025 einen wichtigen Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumarbeiten Kellermann UG (haftungsbeschränkt) erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der General-Pape-Straße 38 in Berlin und eingetragen im Handelsregister unter HRB 221572 steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Als Geschäftsführer fungiert Herr Andre Kellermann, der das Unternehmen bislang leitete. Aufgrund der bestehenden finanziellen Schwierigkeiten und zur Verhinderung nachteiliger Vermögensverschiebungen hat das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Thorsten Petersen bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Budapester Straße 31, 10787 Berlin. Mit seiner Bestellung wurde ihm eine Vielzahl an weitreichenden Befugnissen übertragen, um das verbliebene Unternehmensvermögen zu sichern und die wirtschaftlichen Grundlagen zu prüfen.
Ein zentraler Punkt des Beschlusses ist die Einführung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Dieser besagt, dass die Baumarbeiten Kellermann UG über ihr Vermögen – beispielsweise Maschinen, Fuhrpark oder Kontoguthaben – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Verwalters verfügen darf. Ziel ist es, unkoordinierte Handlungen zu unterbinden, die den Gläubigern Schaden zufügen könnten.
Zudem wurde die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin weitgehend untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden eingestellt, neue dürfen nicht mehr eingeleitet werden, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Auch Zahlungen an die Gesellschaft dürfen nicht mehr direkt erfolgen. Drittschuldner sind verpflichtet, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsanwalt Petersen wurde außerdem ermächtigt, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Banken der Schuldnerin sind zur umfassenden Auskunft verpflichtet.
Zur lückenlosen Prüfung der wirtschaftlichen Situation erhält der vorläufige Verwalter auch Zugang zu den Geschäftsräumen, Buchhaltungsunterlagen und kann Informationen von Banken, Behörden, Rechtsanwälten oder Steuerberatern einholen. Die Geschäftsführung ist zur vollumfänglichen Kooperation verpflichtet.
Mit diesen Maßnahmen ist der erste Schritt in ein geordnetes Insolvenzverfahren getan. Ob ein reguläres Verfahren eröffnet wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen, wenn der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage vollständig beurteilt hat. Ziel ist es, eine bestmögliche Lösung für Gläubiger, Geschäftspartner und gegebenenfalls den Fortbestand des Unternehmens zu finden.