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BaFin-Warnung: Gefälschte Jobangebote auf near-on-chain(.)de – Identitätsmissbrauch zulasten der Proconta Wirtschafts- und Steuergesellschaft mbH
BaFin-Warnung: Betrüger geben sich als „Taskforce der BaFin“ aus

BaFin-Warnung: Gefälschte Jobangebote auf near-on-chain(.)de – Identitätsmissbrauch zulasten der Proconta Wirtschafts- und Steuergesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay

Die BaFin warnt vor Jobangeboten, die über die Webseite near-on-chain(.)de verbreitet werden und angeblich von der Proconta Wirtschafts- und Steuergesellschaft mbH aus Kiel stammen.
Diese Stellenanzeigen sind nicht echt – die Proconta GmbH hat sie nicht veröffentlicht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.

Worum es bei den betrügerischen Angeboten geht

Den Bewerbern wird eine Tätigkeit als

„Support (m/w/d) für Handelssysteme – im Home Office“
angeboten.

In Wirklichkeit sollen die vermeintlichen Mitarbeiter auf ihren eigenen Namen Bankkonten eröffnen, um dort Gelder Dritter zu empfangen, Kryptowährungen zu kaufen und diese weiterzuleiten.
Diese Vorgänge sind nicht legal – die Betroffenen werden unbemerkt in Geldwäsche oder unerlaubte Zahlungsdienste verwickelt.

BaFin warnt eindringlich

  • Wer im eigenen Namen Zahlungen für andere entgegennimmt oder weiterleitet, kann sich strafbar machen – wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste (§ 8 Abs. 7 Satz 1 ZAG).

  • Betroffene könnten außerdem mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden, falls das weitergeleitete Geld aus betrügerischen Quellen stammt.

  • Zudem besteht ein hohes Risiko des Datenmissbrauchs: persönliche Angaben, Ausweiskopien und Bankdaten werden oft für weitere Betrugsdelikte verwendet.

Empfehlung der BaFin

  • Nehmen Sie keine derartigen Jobangebote an.

  • Leiten Sie keine Gelder weiter – auch nicht „testweise“.

  • Informieren Sie Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Sie ein solches Angebot erhalten haben.

Diese Warnung der BaFin basiert auf
§ 8 Abs. 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und
§ 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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