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BaFin-Warnung: Identitätsmissbrauch zulasten der Finacor Deutschland GmbH durch WhatsApp-Gruppen und die Plattform „inv.my-own-space(.)com“

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die sich fälschlich als Angebote der Finacor Deutschland GmbH ausgeben. Die in Frankfurt ansässige Finacor Deutschland GmbH hat keinerlei Verbindung zu den Gruppen oder zur Handelsplattform inv.my-own-space(.)com. Auch die angeblich bestehende Partnerschaft mit der N26 Bank SE ist frei erfunden.

Es besteht der Verdacht unerlaubter Finanzdienstleistungen: Die Betreiber dieser Gruppen bieten ohne BaFin-Erlaubnis Bank- und Finanzgeschäfte an.

Typischer Ablauf solcher Betrugsmaschen

  1. Anwerbung über Social Media
    Nutzerinnen und Nutzer sehen Werbeanzeigen, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Börsenschulungen versprechen – häufig unter dem Namen bekannter Finanzexperten oder seriöser Institute.

  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen
    Interessierte werden aufgefordert, einer Gruppe beizutreten, in der ein angeblicher Experte regelmäßig „Insiderwissen“ teilt.

  3. Vertrauensaufbau und Schulungen
    Über Wochen werden vermeintliche Finanzseminare angeboten, bis schließlich ein neues Investment-System oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt wird.

  4. Anmeldung auf Handelsplattformen
    Teilnehmer werden zur Registrierung bei externen Handelsplattformen oder Apps wie inv.my-own-space(.)com aufgefordert. Der Zugang soll angeblich limitiert sein, um Exklusivität zu suggerieren.

  5. Testauszahlungen und Einzahlungsdruck
    Kleine Beträge können anfangs ausgezahlt werden, um Vertrauen zu schaffen. Danach werden Anlegerinnen und Anleger zu weiteren Einzahlungen gedrängt, oft über ausländische Konten oder Kryptotransaktionen.

  6. Blockierte Auszahlungen und verschwundene Webseiten
    Später sind Auszahlungen an Bedingungen geknüpft oder unmöglich. Die Websites wechseln häufig ihre Adressen oder sind plötzlich offline.

Wichtiger Hinweis der BaFin

  • Finacor Deutschland GmbH vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp.

  • Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis.

  • Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

  • Anlegerinnen und Anleger sollten sich in der BaFin-Unternehmensdatenbank vergewissern, ob ein Anbieter zugelassen ist.

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