Die BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die sich fälschlich als Angebote der Finacor Deutschland GmbH ausgeben. Die in Frankfurt ansässige Finacor Deutschland GmbH hat keinerlei Verbindung zu den Gruppen oder zur Handelsplattform inv.my-own-space(.)com. Auch die angeblich bestehende Partnerschaft mit der N26 Bank SE ist frei erfunden.
Es besteht der Verdacht unerlaubter Finanzdienstleistungen: Die Betreiber dieser Gruppen bieten ohne BaFin-Erlaubnis Bank- und Finanzgeschäfte an.
Typischer Ablauf solcher Betrugsmaschen
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Anwerbung über Social Media
Nutzerinnen und Nutzer sehen Werbeanzeigen, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Börsenschulungen versprechen – häufig unter dem Namen bekannter Finanzexperten oder seriöser Institute. -
Einladung in WhatsApp-Gruppen
Interessierte werden aufgefordert, einer Gruppe beizutreten, in der ein angeblicher Experte regelmäßig „Insiderwissen“ teilt. -
Vertrauensaufbau und Schulungen
Über Wochen werden vermeintliche Finanzseminare angeboten, bis schließlich ein neues Investment-System oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt wird. -
Anmeldung auf Handelsplattformen
Teilnehmer werden zur Registrierung bei externen Handelsplattformen oder Apps wie inv.my-own-space(.)com aufgefordert. Der Zugang soll angeblich limitiert sein, um Exklusivität zu suggerieren. -
Testauszahlungen und Einzahlungsdruck
Kleine Beträge können anfangs ausgezahlt werden, um Vertrauen zu schaffen. Danach werden Anlegerinnen und Anleger zu weiteren Einzahlungen gedrängt, oft über ausländische Konten oder Kryptotransaktionen. -
Blockierte Auszahlungen und verschwundene Webseiten
Später sind Auszahlungen an Bedingungen geknüpft oder unmöglich. Die Websites wechseln häufig ihre Adressen oder sind plötzlich offline.
Wichtiger Hinweis der BaFin
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Finacor Deutschland GmbH vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp.
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Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis.
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Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
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Anlegerinnen und Anleger sollten sich in der BaFin-Unternehmensdatenbank vergewissern, ob ein Anbieter zugelassen ist.