3609 IN 5845/25 und 36g IN 7664/24
Berlin – Die wirtschaftliche Lage der Grand Moustache UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Heinz-Kapelle-Straße 6, 10407 Berlin, hat erneut zu gerichtlichen Konsequenzen geführt. Gleich zwei von Gläubigerseite gestellte Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – zuletzt unter den Aktenzeichen 3609 IN 5845/25 und 36g IN 7664/24 – wurden vom Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 18. Oktober 2025 abgewiesen. Grund: Es fehlt an ausreichender Insolvenzmasse, um selbst die Verfahrenskosten zu decken.
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Lucian McGuiness, ist im Handelsregister unter HRB 222830 eingetragen. Bereits mehrfach wurde versucht, eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeizuführen. Beide Anträge – sowohl der ältere aus dem Jahr 2024 als auch der jüngste – scheiterten jedoch an der gleichen Hürde: der vollständigen Mittellosigkeit der Gesellschaft.
Die wiederholte Abweisung mangels Masse nach § 26 Insolvenzordnung hat weitreichende Folgen. Sie bedeutet, dass das Unternehmen weder über verwertbares Vermögen noch über liquide Mittel verfügt, um die für ein Verfahren notwendige Infrastruktur (wie einen Insolvenzverwalter oder die Verfahrensabwicklung) zu finanzieren. Für Gläubiger ist das ein deutliches Zeichen: Forderungen lassen sich nicht einmal im Ansatz realisieren. Auch mögliche Prüfungen zur Geschäftsführerhaftung oder zur Aufarbeitung der Unternehmensverhältnisse entfallen mangels Eröffnung.
Besonders bemerkenswert ist, dass gleich zwei Gläubiger innerhalb kurzer Zeit den Versuch unternommen haben, das Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren zu zwingen. Dass beide Initiativen ohne Erfolg bleiben, unterstreicht die faktische Zahlungsunfähigkeit und Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft.
Die Beschlüsse wurden am selben Tag erlassen und öffentlich bekannt gemacht. Gläubiger sowie die Gesellschaft selbst haben nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist in der Praxis kaum zu erwarten, dass ein Beschwerdeverfahren zu einer anderen Bewertung führt – außer, es taucht wider Erwarten verwertbares Vermögen auf.
Damit ist die Grand Moustache UG (haftungsbeschränkt) faktisch am Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz angekommen. Ohne eröffnete Insolvenz, ohne Restvermögen und ohne geregelte Verfahrensstruktur verschwindet sie still und juristisch nahezu unaufgearbeitet aus dem deutschen Wirtschaftsverkehr.