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Zwei Berliner Einrichtungen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht sichert Vermögenswerte mit sofortiger Wirkung
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Zwei Berliner Einrichtungen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht sichert Vermögenswerte mit sofortiger Wirkung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

3616 IN 10217/25 und 3609 IN 5452/25

Berlin – Zwei Institutionen in Berlin sehen sich mit schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert: Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. sowie die GRÜN 24 Die Hauptstadtgärtner Freianlagen und Dienstleistungen GmbH stehen seit Oktober 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in beiden Fällen weitreichende Maßnahmen erlassen, um eine Verschlechterung der jeweiligen Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Im Fall des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (Az. 3616 IN 10217/25) wurde am 17. Oktober 2025 um 14:15 Uhr der Berliner Rechtsanwalt Frank Brachwitz als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Verband, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Dr. Bernhard Kraemer und ansässig in der Mohriner Allee 88, 12347 Berlin, ist fortan in seiner Verfügung über Vereinsvermögen erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Außenstände oder Bankguthaben sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters möglich. Zugleich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – abgesehen von solchen bezüglich unbeweglicher Gegenstände – untersagt.

Brachwitz wurde darüber hinaus ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten, Zahlungen entgegenzunehmen und umfassende Einsicht in die wirtschaftlichen und administrativen Strukturen des Vereins zu nehmen. Ihm stehen zudem weitreichende Rechte zur Einholung von Auskünften bei Dritten wie Banken, Behörden und Gerichten zu. Dies dient der Klärung der wirtschaftlichen Lage sowie dem Schutz der potenziellen Insolvenzmasse.

Bereits am 8. Oktober 2025 war ein vergleichbarer Beschluss in der Sache GRÜN 24 Die Hauptstadtgärtner GmbH (Az. 3609 IN 5452/25) ergangen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Kurfürstenstraße 35, 10785 Berlin, geführt von Geschäftsführer Jens Ploch, steht seither unter Aufsicht von Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner. Auch in diesem Fall wurde verfügt, dass alle finanziellen Transaktionen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig sind. Zahlungen an die Schuldnerin sind Gläubigern untersagt und dürfen ausschließlich an die Verwalterin erfolgen. Darüber hinaus ist auch sie befugt, ein Sonderkonto einzurichten und über dieses zu verfügen.

Wie in solchen Fällen üblich, haben beide vorläufigen Insolvenzverwalter das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und alle relevanten Auskünfte von den Schuldnern zu verlangen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage transparent aufzuarbeiten und eine gesicherte Grundlage für eine eventuelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die gerichtlichen Anordnungen wurden gemäß Insolvenzbekanntmachungsverordnung öffentlich gemacht und bleiben für mindestens sechs Monate im elektronischen Informationssystem abrufbar. Ob es im Anschluss zur regulären Verfahrenseröffnung kommt oder eine andere Lösung – etwa eine Sanierung – möglich ist, hängt von den Feststellungen der vorläufigen Verwalter ab.

In beiden Fällen zeigt sich die klare Linie des Insolvenzrechts: Es geht nicht allein um Abwicklung, sondern in erster Linie um den Schutz des verbliebenen Vermögens und die Wahrung der Rechte aller Beteiligten – insbesondere der Gläubiger.

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